Hilfe bei der Antragstellung zur Kostenübernahme
Nach § 31 Abs. 6 SGB V haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten standardisierter Form. Hier erfahren Sie, welche Schritte der Arzt unternehmen muss, damit die Kosten für die Behandlung des Patienten von der Krankenkasse gedeckt werden.
- Bedingungen für die Genehmigung prüfen
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Bedingungen für die Genehmigung der Kostenübernahme erfüllt sind. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 31 Abs. 6 SGB V und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
✓ Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf einen spürbar positiven Einfluss des individuellen Krankheitsverlaufs oder der schwerwiegenden Symptome des Patienten.
✓ Es steht keine andere medizinisch anerkannte Therapie zur Verfügung oder es kann dem Patienten nach Aussage des behandelnden Vertragsarztes unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen und der Erkrankung nicht zugemutet werden, eine andere Therapie zu wählen.
✓ Als Arzt nehmen Sie an einer nicht-interventionellen, Begleiterhebung über die Anwendung und die Verschreibung von Cannabis teil und informieren den Patienten darüber
2. Ausfüllen des Antrags
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und der Patient die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt, kann die Krankenkasse vom Arzt eine ärztliche Bescheinigung über die Verwendung von Cannabinoiden verlangen.
In unserem Fachbereich finden Sie ebenfalls eine Antragsvorlage zu herunterladen, die Sie für alle gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer verwenden können, da die Formulare der Krankenkassen ähnlich sind.
3. Dem Antrag beifügen
Die folgenden Dokumente sollten dem Antrag ebenfalls beigefügt werden:
✓ Die genaue Angabe / Verordnung des Arzneimittels: Angaben zum Wirkstoff, Handelsname, Rezeptur, Darreichungsform, Art der Anwendung etc.
Beispiel: Handelsname | 22% THC, <1% CBD | 5 Gramm Dose |Inhalativ |morgens und abends 0,5 Gramm
✓ Die Kennzeichnung bei Verordnung im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V (gilt nur für diese Patienten)
✓ Angaben, ob eine Ausnahmeerlaubnis für den Cannabis-Erwerb vorlag (gilt nur für Patienten, bei denen das bereits der Fall war)
4. Antragsbestätigung
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme nur in begründeten Fällen ablehnen.
Nach Einreichung des Antrags hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit, um über die Kostenübernahme zu entscheiden. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für die Beurteilung eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf insgesamt 5 Wochen. Bei der Verwendung von Medizinalhanf im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung ist die Entscheidung der Krankenkassen innerhalb von drei Tagen erforderlich. Wenn die Krankenkassen innerhalb der Frist keine Entscheidung treffen, tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft und der Antrag gilt als genehmigt.